Anschlagmittel

DGUV Regel 100-500 (bisher BGR 500)

Sie prüfen Ihre Kräne und sonstigen Hebezeuge regelmäßig? Vorbildlich… aber denken Sie dabei auch an die unscheinbaren Hilfskomponenten, die Anschlagmittel und Lastaufnahmen?

Anschlagmittel prüfen

Lassen Sie Ihre Ketten, Seile und Seilgehänge, (Hebe)bänder, Haken, Ösen, Schäkel sowie weitere Anschlagmittel von uns nach DGUV Regel 100-500 (bisher BGR 500) prüfen.

Selbstverständlich können Sie neben Anschlagmitteln auch alle weiteren Lastaufnahmeeinrichtungen, wie Lastaufnahmemittel und Tragmittel, sowie Anlagen und Maschinen durch Feuerwehrtechnik Thieme prüfen lassen.

Wie häufig müssen Anschlagmittel geprüft werden?

Alle Anschlagmittel, beispielsweise Ketten, Hebebänder, Seile, Haken, Ösen und Schäkel müssen vor der ersten Inbetriebnahme sowie mindestens einmal jährlich (bei Bedarf auch öfter) von einem Sachkundigen geprüft werden. Rundstahlketten, die als Anschlagmittel verwendet werden, müssen mindestens alle 3 Jahre auf Rissfreiheit überprüft werden. Hierzu bietet sich eine zerstörungsfreie Prüfmethode an, beispielsweise die Magnetpulverprüfung.

Was wird geprüft?

Geprüft wird bei den Anschlagmittel der Zustand (Verformung, Risse, Brüche, etc.), der bestimmungsgemäße Zusammenbau sowie die Sicherheitseinrichtungen (z.B. Bügel im Hakenmaul gegen unbeabsichtigtes Aushängen).


DGUV Regel 100-500 (BGR 500) – Betreiben von Arbeitsmitteln - DOWNLOAD ALS PDF

Weitere Prüfungen

Kontakt

Rico Thieme
Käthe-Kollwitz-Straße 61
04600 Altenburg

Telefon: 0162/4375333
E-Mail: sachkunde.thieme@gmail.com
Website: www.technik-pruefen.de