Brandschutztüren und RWA Anlagen

nach DIBT, DIN 14677, LBO, ASR A1.7, vorm. BGR 232

Die sogenannten Feuerschutzabschlüsse machen im Ernstfall oft den Unterschied zwischen Schaden und Totalverlust aus. Indem sie bei einem Brand selbsttätig schließen und den Flammen dann je nach Typ 30 bis 180 Minuten standhalten, verhindern sie die Ausbreitung der Flammen bis zum Eintreffen der Löschkräfte.

Prüfung von Brandschutztüren, Rauchschutztüren und Feststellanlage nach DIBT

Um extremen Belastungen standhalten zu können, müssen die Schutzeinrichtungen jederzeit zu 100 Prozent funktionieren. Die Musterbauordnung (MBO) und die Landesbauordnungen der Bundesländer (LBO §17), die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV §53), die DIN 14677 und das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) schreiben daher sehr strenge Prüfungen für Brandschutztüren, Feuerabschlüsse mindestens einmal jährlich vor. Zudem achten auch die Versicherer auf die Brandschutzeinrichtungen: Wer keine Zulassung und keine Prüfunterlagen vorweisen kann, verliert unter Umständen seinen Versicherungsschutz und haftet bei Sach- oder Personenschäden.

Prüfen dürfen nur Brandschutzfachleute oder sachkundige Personen.

Wartung

In regelmäßigen Zeitabständen, nach Angaben des Herstellers, mindestens jedoch jährlich, müssen RWAs sowie ihre Betätigungs- und Steuerelemente, Öffnungsaggregate, Energiezuleitungen und ihr Zubehör auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft von einer Fachkraft geprüft, gewartet und gegebenenfalls instand gesetzt werden. Die Prüfungen sind in einem Betriebsbuch zu vermerken.

Instandsetzungsarbeiten dürfen von jeder Fachfirma für RWA durchgeführt werden, wenn eine Lieferzusage der Errichterfirma über Ersatzteile für das betreffende System vorliegt.

Weitere Prüfungen

Kontakt

Rico Thieme
Käthe-Kollwitz-Straße 61
04600 Altenburg

Telefon: 0162/4375333
E-Mail: sachkunde.thieme@gmail.com
Website: www.technik-pruefen.de