Drehleitern

nach BGG/GUV-G 9102

Mindestens alle 12 Monate ist eine Sicht-, Funktions- und Belastungsprüfung von einem Sachkundigen durchzuführen. Nach Betriebsstörungen, Beschädigungen und deren Behebung sind ebenfalls Prüfungen durchzuführen.

Sichtprüfung

Es sind zu prüfen:

  • Verbindung Fahrgestell zum Leitersatz
  • Leitersatz (Untergurte, Holme, Streben, Obergurte, Führungen usw. ferner Sprossen einschließlich Belag), Schweißnähte
  • vordere Auflage
  • Seile, Zahnräder, Federringe, Splinte, Schrauben, Muttern, Bolzen einschließlich sonstiger Sicherungen
  • Lesbarkeit von Bedienungshinweisen
  • Federverriegelung
  • Abstützung
  • Zubehör auf Vollständigkeit

Die Prüfungen sind nach der Prüfanleitung des Herstellers durchzuführen sofern die Hersteller-Prüfanleitung nichts anderes bestimmt.

Funktionsprüfung

Es sind zu prüfen:

  • Wirksamkeit der selbsttätigen Sicherung gegen unbeabsichtigtes Ausfahren der Leiterteile in Fahrstellung
  • Bewegungen der Abstützeinrichtungen
  • elektrisch leitende Verbindung zwischen Leitersatz und Standfläche (Unterlegklötze mit Eisenbändern)
  • Federabstelleinrichtung einschließlich Anzeige
  • Bewegungen von Aufrichten, Neigen, Ausfahren, Einfahren, Drehen links und rechts
  • Geländeausgleich links und rechts
  • Wirksamkeit der zwangsläufigen Sprossenüberdeckung (soweit vorhanden) bzw. der Anzeige für die Sprossenüberdeckung
  • Funktionsfähigkeit der Fallhaken oder anderer Sperrwerke
  • Wirksamkeit der selbsttätigen Endbegrenzungen für „Aufrichten“, „Neigen“, „Ausfahren“ und „Einfahren“
  • Wirksamkeit der Antriebssperren bei unbeabsichtigten Bewegungen (Aufrichten und Neigen, Ausfahren und Einfahren, Drehen links und rechts, Geländeausgleich links und rechts)
  • Wirksamkeit der Geländeausgleichseinrichtungen, die das Einrichten des Leitersatzes in der Sprossenebene gegenüber dem Aufrichtrahmen bis zu 6° (entspricht bis zu 10 %) ermöglicht
  • Betriebsfähigkeit der stromabhängigen Sicherheitseinrichtungen, die durch Ab- ziehen des Schaltschlüssels nicht außer Betrieb gesetzt werden dürfen
  • Wirksamkeit und Wahrnehmbarkeit der Betriebsüberwachungseinrichtungen
  • Wirksamkeit der Lastmomentwarneinrichtung (soweit vorhanden)
  • akustisches Signal für beendeten Leiterauszug
  • Anzeige der Leiterlänge oder Markierung auf dem Leitersatz
  • Anzeige des Längs- und Querneigungswinkels
  • Gradmesser-Anzeige für positive Aufrichtwinkel ≥ 10° und Seitenneigung mit Skalen für zulässige Leiterlänge, Ausladung, Rettungshöhe, Belastungan der Freistandsgrenze
  • Benutzungsfeldschild mit Angaben für zulässige Leiterlänge, Ausladung, Rettungshöhe an der Benutzungsgrenze

Belastungsprüfung

Die Belastungsprüfung nur durchführen, wenn bei Sicht- und Funktionsprü- fung keine Mängel festgestellt worden sind, welche die Durchführung der Belastungsprüfung verbieten. Die Belastungsprüfung ist als statische Prüfung zum Teil mit Funktionsprüfung durchzuführen. Prüfungen möglichst bei Windstille und auf festem, ebenem Untergrund vornehmen. Bei jeder Prüfung sollte möglichst die gleiche Standfläche benutzt werden. Eine vergleichende Beurteilung der Drehleiter über einen längeren Zeitraum wird so begünstigt.


Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr - BGG/GUV-G 9102 - DOWNLOAD ALS PDF

Weitere Prüfungen

Kontakt

Rico Thieme
Käthe-Kollwitz-Straße 61
04600 Altenburg

Telefon: 0162/4375333
E-Mail: sachkunde.thieme@gmail.com
Website: www.technik-pruefen.de