Türen und Tore
Die Prüfung erfolgt gemäß der ASR A1.7.Eine sachgerechte Prüfung auf den sicheren Zustand von kraftbetätigten Türen und Tore muss nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend durchgeführt werden. Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens im Abstand von einem Jahr durchgeführt werden. Bei außergewöhnlichen Bedingungen, beispielsweise hoher Witterung, sind die Prüffristen anzupassen.
Tore und Türen prüfen
Laut der ASR (Arbeitsstättenrichtlinie) A1.7 müssen "kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore vor der ersten Inbetriebnahme und mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand überprüft werden.
Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren darf nur durch Sachkundige durchgeführt werden, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik, die z.B. den zeitlichen Kraftverlauf an Schließkanten nachweist, überprüfen können. Des Weiteren sind die länderspezifischen baurechtlichen Bestimmungen (z.B. Technische Prüfverordnung) zu beachten."
Geprüft werden müssen beispielsweise: Rolltore, Sektionsaltore, elektrische Fenster und Türen sowie Drehtüren.
Weitere Prüfungen
Feuerwehr
Maschinen
- Winden-, Zug- und Hubgeräte
- Türen und Tore
- Krane
- Hebebühnen
- Hubwagen
- Tauch- und Kreiselpumpen
Kontakt
Rico Thieme
Käthe-Kollwitz-Straße 61
04600 Altenburg
Telefon: 0162/4375333
E-Mail: sachkunde.thieme@gmail.com
Website: www.technik-pruefen.de