Winden, Hub- und Zuggeräte

nach DGUV V54 (BGV D8)

Nach § 23 "Prüfungen" der DGUV V54 (BGV D8) hat der Unternehmer "dafür zu sorgen, dass Geräte einschließlich der Tragkonstruktion sowie Seilblöcke mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Er hat sie darüber hinaus entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf zwischenzeitlich durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen."

Anschlagmittel prüfen

Lassen Sie Ihre Ketten, Seile und Seilgehänge, (Hebe)bänder, Haken, Ösen, Schäkel sowie weitere Anschlagmittel von uns nach DGUV Regel 100-500 (bisher BGR 500) prüfen.

Lassen Sie Ihre Winden, Hub- und Zuggeräte schnell, sicher und unkompliziert durch Feuerwehrtechnik Lenk aus Altenburg überprüfen.

Wie häufig müssen Winden, Hub- und Zuggeräte geprüft werden?

Die wiederkehrenden Prüfungen sind im Wesentlichen Sicht- und Funktionsprüfungen, wobei der Zustand von Bauteilen hinsichtlich Beschädigungen, Verschleiß, Korrosion oder sonstigen Veränderungen beurteilt sowie die Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen festgestellt werden soll. Zur Beurteilung kritischer Bauteile kann eine Demontage erforderlich werden.

Bei kraftbetriebenen Seil- und Kettenzügen zum Heben von Lasten sowie von kraftbetriebenen Kranhubwerken ist der verbrauchte Anteil der theoretischen Nutzungsdauer zu ermitteln.

Geprüft werden müssen Winden, Hub- und Zuggeräte, "die allein oder in Verbindung mit anderen Einrichtungen zum Heben, Senken, Ziehen oder Drücken von Lasten oder zum Spannen oder zum Heben und Senken von Personen verwendet werden und bei denen:

1. Seile durch
Trommeln, Triebscheiben, Spille, Klemmbacken oder von Hand über Rollen bewegt werden.

2. Ketten durch
Kettensterne, Kettennüsse, Kettenräder oder von Hand über Kettenräder oder Rollen bewegt werden oder

3. Zahnstangen, Spindeln, Kolben oder deren Gegenstücke
bewegt werden."Beispiele für zu prüfende Winden, Hub- und Zuggeräte nach DGUV V54 sind

Wagenheber (Funktion, Bremsfähigkeit sowie die höchstzulässige Tragfähigkeit), Kettenzüge, Flaschenzüge, Seilzüge und Maschinenheber.

Was wird geprüft?

Geprüft werden unter anderem Vollständigkeit, Wirksamkeit und Eignung der Sicherheitseinrichtungen, der Zustand des Gerätes, der Tragmittel, der Rollen und der Tragkonstruktion. Entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen wird auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung die Frist für Wiederholungsprüfungen festgelegt.

Weitere Prüfungen

Kontakt

Rico Thieme
Käthe-Kollwitz-Straße 61
04600 Altenburg

Telefon: 0162/4375333
E-Mail: sachkunde.thieme@gmail.com
Website: www.technik-pruefen.de