Prüffristen
Grundsätzlich sind die Prüffristen für alle Betriebsmittel und Anlagen anhand einer Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu ermitteln. Der Gesetzgeber empfiehlt in der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 1201 jedoch Prüffristen und Prüfumfänge für die geläufigsten Betriebsmittel.
Empfohlene Prüffristen nach TRBS 1201
Arbeitsmittel | Prüffrist | Prüfumfang |
---|---|---|
Anschlagmittel, Lastaufnahmemittel und Tragmittel | 1 mal pro Jahr | Zustand der Bauteile, Einrichtungen, Wirksamkeit der Schutzeinrichtungen |
Anschlagmittel: Hebebänder mit auf vulkanisierter Umhüllung | 1 mal pro Jahr alle 3 Jahre |
Zustand der Bauteile Drahtbrüche und Korrosion |
Leitern und Tritte | jährlich | Zustand der Bauteile und Einrichtungen, Vollständigkeit |
Krane | entsprechend den Einsatzbedingungen und betrieblichen Verhältnissen mindestens jährlich | |
Winden, Hub- und Zuggeräte | jährlich | Geräte einschließlich der Tragkonstruktion und Seilblöcke |
Kraftbetätigte Tore | jährlich bei außergewöhnlichen Bedingungen öfter, z.B. bei hoher Witterung | Nach Vorgaben des Herstellers |
Hebebühnen | jährlich | Zustand der Bauteile und Einrichtungen, Vollständigkeit und Wirksamkeit der Befehls- und Sicherheitseinrichtungent |
Kompressoren | jährlich | Funktionsprüfung der Sicherheitseinrichtungen an Kompressoren (z.B. Druck-, Temperaturüberwachung, Druckentlastungseinrichtungen, Pumpverhü- tungseinrichtung, elektrische Steuerung, automatische Abschalteinrichtungen), dabei Überprüfung von: - Zustand der Bauteile und Ausrüstungen - Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen, Prüfung druckführender Schlauchleitungen, Prüfung der Fundamentbefestigung, Prüfung der elektrischen Installation und Verkabelung auf Verschleiß und Beschädigung, Überprüfung der Sicherung von Gefahrstellen durch trennende Schutzeinrichtungen und der Sicherung der Ansaugöffnungen |
Schwimmende Geräte | 1 mal pro Jahr | Zustand der Bauteile und Einrichtungen, Vollständigkeit und Wirksamkeit der Befehls- und Sicherheitseinrichtungen |
Tauchgeräte | 1 mal pro Jahr | Zustand und Funktionsfähigkeit der Bauteile, Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen |
Weitere Prüfungen
Feuerwehr
Maschinen
- Winden-, Zug- und Hubgeräte
- Türen und Tore
- Krane
- Hebebühnen
- Hubwagen
- Tauch- und Kreiselpumpen
Kontakt
Rico Thieme
Käthe-Kollwitz-Straße 61
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Telefon: 0162/4375333
E-Mail: sachkunde.thieme@gmail.com
Website: www.technik-pruefen.de