Feuerwehrleitern

Anhängeleitern nach BGG/GUV-G 9102

Mindestens alle 12 Monate ist eine Sicht-, Funktions- und Belastungsprüfung von einem Sachkundigen durchzuführen. Nach Betriebsstörungen, Beschädigungen und deren Behebung sind ebenfalls Prüfungen durchzuführen.

Sichtprüfung

Es sind zu prüfen:

  • Leitersatz (Untergurte, Holme, Streben, Obergurte, Führungen, Sprossen einschließlich Belag), Schweißnähte
  • Seile, Zahnräder, Federringe, Splinte, Schrauben, Muttern, Bolzen einschließlich sonstiger Sicherungen
  • Zubehör auf Vollständigkeit

Die Prüfungen sind nach der Prüfanleitung des Herstellers durchzuführen sofern die Hersteller-Prüfanleitung nichts anderes bestimmt.

Funktionsprüfung

Es sind zu prüfen:

  • Wirksamkeit der Feststellbremse
  • Wirksamkeit der selbsttätigen Sicherung gegen Abheben von der Leiterauflage (Fahrgestell)
  • Bewegungen von Aufrichten, Neigen, Ausfahren, Einfahren
  • Geländeausgleich links und rechts
  • Wirksamkeit der Sicherung gegen unbeabsichtigte Bewegungen (Neigen, Einfah- ren, Ausfahren)
  • selbsttätige Verriegelung der aufsteckbaren Handkurbel
  • Anzeige der Sprossenüberdeckung, sofern sie nicht durch Aufsetzen der Fallha- ken bewirkt wird
  • einwandfreie Funktion der Fallhaken und feste Verbindung mit den Holmen
  • Federabstelleinrichtung, wenn gefederte Achse vorhanden
  • Bewegungen der Abstützeinrichtungen
  • elektrisch leitende Verbindung zwischen Leiter und Standfläche (Unterlegklötze mit Eisenbändern)
  • Wirksamkeit der selbsttätigen Endbegrenzungen für „Aufrichten“, „Ausfahren“ und „Einfahren“
  • Wirksamkeit der Geländeausgleichseinrichtung, die das Einrichten des Leitersat- zes in der Sprossenebene gegenüber der Standfläche bis zu 6° (entspricht bis zu 10 %) ermöglicht
  • Wirksamkeit der beiden voneinander unabhängigen Feststelleinrichtungen bei benutzungsbereiter und belasteter Leiter
  • Wirksamkeit und Wahrnehmbarkeit der Betriebsüberwachungseinrichtungen
  • akustisches Signal für beendeten Leiterauszug

Belastungsprüfung

Die Belastungsprüfung ist nur durchführen, wenn bei Sicht- und Funktionsprüfung keine Mängel festgestellt worden sind, welche die Durchführung der Belastungsprüfung verbieten. Die Belastungsprüfung ist als statische Prüfung zum Teil mit Funktionsprüfung durchzuführen.


Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr - BGG/GUV-G 9102 - DOWNLOAD ALS PDF

Weitere Prüfungen

Kontakt

Rico Thieme
Käthe-Kollwitz-Straße 61
04600 Altenburg

Telefon: 0162/4375333
E-Mail: sachkunde.thieme@gmail.com
Website: www.technik-pruefen.de