Hebekissensysteme
nach BGG/GUV-G 9102Hebekissensysteme mit einem zulässigen Betriebsüberdruck von ≤ 1,0 bar (gilt auch für die Prüfung von Lufhebern nach zurückgezogener DIN 14 152-1:1989-07)
Prüffrist
Nach Benutzung und jährlich
Nach jeder Benutzung ist eine Sichtprüfung durch den Benutzer sowie mindestens alle 12 Monate eine Sicht- und Funktionsprüfung von einem Sachkundigen durchzuführen.
Fünfjahresprüfung
Hebekissensysteme (ohne Druckluftflasche) sind, wenn Zweifel an der Sicherheit oder Zuverlässigkeit bestehen, mindestens jedoch alle 5 Jahre von einem Sachkundigen (siehe Vorbemerkung) mit einer Zusatzausbildung durch den Hersteller bzw. einen durch ihn autorisierten Ausbilder oder dem Hersteller selbst untersuchen zu lassen.
Prüfanordnung für die jährliche Prüfung
Die Funktion der Einzelteile (z.B. Überdruckmessgeräte, Schläuche, Ventile, Stelltei- le, Kupplungen) wird nach der Betriebsanleitung geprüft.
Mit der Sichtprüfung wird das Hebekissen bis zum 0,2fachen des zulässigen Betriebsüberdrucks aufgeblasen, mit Seifenwasser gereinigt und auf Risse, Schnitte, Stiche, Abspaltungen oder andere Schäden untersucht.
Für die Funktionsprüfung wird anschließend das Hebekissen bis zum 0,5fachen des zulässigen Betriebsüberdrucks aufgeblasen und auf Dichtheit geprüft. Der Ansprechdruck des Sicherheitsventils wird durch Steigern des Drucks geprüft. Die Abweichung des Ansprechdrucks darf ±10 % des zulässigen Betriebsüberdrucks betragen.
Prüfanordnung für Fünfjahresprüfung
Sicht- und Funktionsprüfung. Darüber hinaus ist das Hebekissen einer Druckprüfung zu unterziehen. Die Druckprüfung ist ausschließlich mit Wasser durchzuführen. Der anzuwendende Prüfdruck ist das 1,3fache des zulässigen Betriebsüberdruckes.
Das Hebekissen gilt als betriebssicher, wenn innerhalb von 3 Minuten, jedoch maximal 5 Minuten, keine Leckagen oder atypische Verformungen austreten. Das Hebekissen ist anschließend bei Raumtemperatur zu trocknen.
Der Ansprechdruck des Sicherheitsventils wird durch Steigern des Drucks geprüft. Die Abweichung des Ansprechdrucks darf ±10 % des zulässigen Betriebsüberdrucks betragen.
Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr - BGG/GUV-G 9102 - DOWNLOAD ALS PDF
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Kontakt
Rico Thieme
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